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Labordiamanten richtig kennzeichnen

Im Internet heißen sie Labordiamanten, Lab-Grown oder Zuchtdiamanten. Auf Etikett, Rechnung und im Schaufenster ist im deutschsprachigen Raum nur ein Begriff sicher: synthetischer Diamant.

Stand: 8. November 2026. Belege stehen als Ziffern im Text und am Seitenende.

Kurz gesagt

Der deutschsprachige Leitfaden der CIBJO schreibt für im Labor hergestellte Diamanten die Bezeichnung „synthetisch“ vor. Die Begriffe „laboratory grown“ und „laboratory created“ sind danach in Deutschland und Österreich nicht zulässig, ebenso Abkürzungen wie „lab-grown“ und Wörter wie „Zucht“, „kultiviert“, „echt“ oder „natürlich“. Seit September 2026 empfiehlt die CIBJO „synthetisch“ auch international als einzige Bezeichnung.

Die Regel im deutschsprachigen Handel

Der CIBJO-Leitfaden „Ethische Verantwortung im Handel mit Diamanten, Edelsteinen, Perlen und Korallen“, den unter anderem die Wirtschaftskammer Oberösterreich verbreitet, legt fest: Synthetische Diamanten werden mit dem offiziell anerkannten Begriff „synthetisch“ beschrieben. Die Begriffe „laboratory grown“ oder „laboratory created“ sind in Deutschland und Österreich zur Vermeidung einer Irreführung nicht zulässig1.

„Synthetisch“ muss dabei das gleiche Gewicht und die gleiche Hervorhebung haben wie der Name des Steins1.

Welche Begriffe sind unzulässig?

BegriffWarum nicht
laboratory grown, laboratory createdIm deutschsprachigen Raum nicht zulässig1.
lab-grown, lab-created, LGDAbkürzungen sind nach CIBJO und ISO 18323 ausgeschlossen12.
Zucht…, Zuchtdiamant, kultiviert, Kultur…Diese Begriffe sind organischen Produkten wie Zuchtperlen vorbehalten1.
echt, edel, kostbar, authentisch, natürlichFür künstlich hergestellte Produkte nicht erlaubt1.
Sternchen mit FußnoteErsetzt die Angabe „synthetisch“ nicht1.
Markenname + „Diamant“Nach ISO 18323 keine ausreichende Offenlegung2.

Was gilt international?

Das internationale Diamond Book der CIBJO (Ausgabe 2024-1) erlaubt drei Begriffe: „synthetic“, „laboratory-created“ und „laboratory-grown“. Der Begriff muss unmittelbar vor „diamond“ stehen, gleich deutlich sein und darf nicht abgekürzt werden3. Die Norm ISO 18323:2015 folgt derselben Linie: nur diese drei Begriffe, keine Abkürzungen, „Diamant“ allein bezeichnet einen natürlichen Diamanten2.

In den USA lassen die Jewelry Guides der FTC „laboratory-grown“ und „laboratory-created“ ausdrücklich zu4. Wer aus den USA oder aus Indien Ware mit englischer Bezeichnung erhält, muss sie für den deutschsprachigen Markt also umbenennen.

Die Neuausrichtung 2026

Im Juli 2026 hat die Diamantkommission der CIBJO eine Neufassung des Diamond Book beschlossen, nach der nur noch „synthetic“ für nicht natürliche Diamanten verwendet werden soll5. Im September 2026 hat der CIBJO-Vorstand empfohlen, in der internationalen Kommunikation „synthetic“ als eindeutigste Bezeichnung zu verwenden. „Laboratory-grown“ gilt danach als Verbraucherbegriff, der nur in einzelnen Rechtsordnungen akzeptiert ist6.

Für den deutschsprachigen Handel ändert sich damit wenig, denn hier galt „synthetisch“ bereits. Die Entscheidung bestätigt aber, dass Betriebe, die heute auf „synthetisch“ umstellen, auch für die kommenden Jahre richtig liegen.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Ein eigenes Gesetz zur Bezeichnung synthetischer Diamanten gibt es in Deutschland nicht. Maßgeblich ist das Wettbewerbsrecht: Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware enthält, etwa über ihre Art oder Herkunft7. Ob ein Stein in der Erde entstanden oder in einer Anlage gezüchtet wurde, ist ein solches Merkmal.

Praxis: so steht es richtig da

OrtBeispiel
Produktname im ShopSolitärring, Gelbgold 585, synthetischer Diamant 1,02 ct
Etikettsynthetischer Diamant 0,50 ct, IGI LG… (nicht: „synth. Diamant“)
Rechnung1 synthetischer Diamant, Brillantschliff, 1,02 ct, F, VS1, IGI-Gutachten Nr. …
ErklärtextSynthetische Diamanten, im Netz oft Labordiamanten genannt, werden in Anlagen gezüchtet und sind chemisch Diamant.

Häufige Fragen

Darf ich „Labordiamant“ im Onlineshop verwenden?
Als Suchbegriff in erklärendem Text ja, etwa „synthetische Diamanten, oft auch Labordiamanten genannt“. Als Warenbezeichnung, im Produktnamen und auf der Rechnung sollte „synthetischer Diamant“ stehen, damit die Angabe dem CIBJO-Leitfaden entspricht.
Reicht ein Sternchen mit Fußnote?
Nein. Der Leitfaden schließt Sternchen-Hinweise ausdrücklich aus. „Synthetisch“ muss in gleicher Schriftgröße und Deutlichkeit direkt beim Steinnamen stehen.
Ist der CIBJO-Leitfaden ein Gesetz?
Nein, er ist ein Branchenstandard. Irreführende Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware sind aber nach § 5 UWG unzulässig, und bei der Frage, was Fachkreise unter einer Bezeichnung verstehen, sind Branchenstandards ein naheliegender Maßstab.

Quellen

  1. CIBJO / Wirtschaftskammer Oberösterreich: Ethische Verantwortung im Handel mit Diamanten, Edelsteinen, Perlen und Korallen – Die „Do’s und Don’ts“, 2018.
  2. CIBJO: Press release on the publication of ISO 18323:2015 (Jewellery — Consumer confidence in the diamond industry), 27 Jul 2015.
  3. CIBJO: The Diamond Book (Blue Book), edition 2024-1, Oct 2024.
  4. U.S. Code of Federal Regulations: 16 CFR § 23.12, Definitions and misuse of the word “diamond”.
  5. CIBJO: 2026 Congress Special Report: Diamond Commission, 16 Jul 2026.
  6. CIBJO: CIBJO recommends that when communicating to an international audience “synthetic” be used as the most unambiguous term of description, Sep 2026.
  7. Bundesministerium der Justiz: § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Irreführende geschäftliche Handlungen).